Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 21.09.2004 - 2 Wx 93/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,7935
OLG Hamburg, 21.09.2004 - 2 Wx 93/03 (https://dejure.org/2004,7935)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21.09.2004 - 2 Wx 93/03 (https://dejure.org/2004,7935)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21. September 2004 - 2 Wx 93/03 (https://dejure.org/2004,7935)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,7935) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Überprüfung durch das Beschwerdegericht; Auslegung einer Teilungserklärung; Anforderungen an eine, von der gesetzlichen Regelung über die Kostenverteilung beim Wohnungseigentum abweichende Vorschrift

  • Judicialis

    WEG § 1 Abs. 6; ; WEG § 18 Abs. 1; ; WEG § 18 Abs. 4; ; WEG § 45 Abs. 1; ; WEG § 43 Abs. 1 Satz 1; ; FGG § 22; ; FGG § 27; ; FGG § 29

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wohnungseigentumsrecht: Auslegung einer Teilungserklärung - Beteiligung von Teileigentümern u. a. an den Kosten für das gemeinschaftliche Eigentum

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auslegung einer Teilungserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZMR 2005, 69
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.09.2004 - 2 Wx 93/03
    Durch die frühere Handhabung nebst entsprechender Beschlussfassung der Wohnungseigentümerversammlung konnte die Teilungserklärung mangels Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer (vgl. BGH Beschluss vom 20.9.2000, ZMR 2000, 771) nicht wirksam geändert werden.
  • BGH, 29.01.1993 - V ZB 24/92

    Anwesenheit und Beteiligung eines Beistandes an der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.09.2004 - 2 Wx 93/03
    Allerdings hat das Rechtsbeschwerdegericht die in der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung vorgesehenen Regelungen über die Verpflichtung der Wohnungs- und Teileigentümer zur Tragung der Kosten des Gemeinschaftseigentums selbstständig auszulegen (BGHZ 121, 236, 239 m.w.N.), da davon auszugehen ist, dass eine Grundbucheintragung gemäß den nach § 17 der Teilungserklärung vom 6.4.1993 vorgesehenen Grundbuchanträgen bezüglich der §§ 1 - 16 der Teilungserklärung erfolgt ist.
  • BGH, 09.02.1995 - V ZB 23/94

    Auslegung einer Eintragungsbewilligung für einen Rangvorbehalt hinsichtlich des

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.09.2004 - 2 Wx 93/03
    Der das Grundbuchrecht beherrschende Bestimmtheitsgrundsatz erfordert dabei, dass eine von der gesetzlichen Regelung über die Kostenverteilung beim Wohnungseigentum (§ 16 Abs. 2 WEG) abweichende Vorschrift klar und eindeutig ihrem Inhalt nach feststellbar ist (BayObLG a.a.O.; vgl. auch für andere Grundbucheintragungen BGHZ 129, 1, 4).
  • KG, 28.04.2004 - 24 W 313/01

    Wohnungseigentumsverfahren: Wegfall der Befugnis des Zwangsverwalters zur Führung

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.09.2004 - 2 Wx 93/03
    Die Auslegung der Teilungserklärung und die Auseinandersetzung über den Streitstoff ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil die Antragsgegner jahrelang während der Tätigkeit des früheren Verwalters der Anlage nicht mit dererlei Kosten belastet worden sind (KG Beschluss vom 28.4.2004, 24 W 313/01, zitiert nach Briesemeister/Kingreen ZMR 2004, 643 "Kostenverteilungsschlüssel"; LG Hannover ZMR 2004, 625).
  • OLG Hamm, 22.02.2007 - 15 W 322/06

    WEG : Zur Rechtmäßigkeit von Gemeinschaftsbeschlüssen - Auslegung der

    Unerheblich ist daher auch, ob die Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung in der Vergangenheit von den Wohnungseigentümern und früheren Verwaltern anders verstanden worden und dementsprechend anders als nach ihrem maßgeblichen Wortlaut umgesetzt worden ist (vgl. Senat ZWE 2006, 433 = DNotZ 2006, 692; OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.09.2006 - 20 W 241/05 -, zitiert nach Juris; Hans.OLG Hamburg ZMR 2004, 614 = OLGR 2004, 495; ZMR 2005, 69 = OLGR 2005, 127; ZMR 2005, 72 = OLGR 2005, 151).
  • LG Bamberg, 02.02.2024 - 41 S 1/23

    Rechenwerk zur Jahresabrechnung

    Ein Entlastungsbeschluss widerspricht nur dann ordnungsmäßiger Verwaltung und ist deshalb anfechtbar, wenn die Jahresabrechnung nicht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht, weil sie zur Anfechtung oder Ergänzung berechtigende Fehler enthält (vgl. Bärmann/Becker, 15. Aufl. 2023, WEG § 28 Rn. 295; BayObLG WE 1994, 184 (185); WE 1995, 32; NJW-RR 2002, 1095; NJW-RR 2004, 1090; OLG Zweibrücken ZMR 2005, 909?f.; BayObLG 2006, 22; OLG München ZMR 2005, 69).
  • LG Dessau-Roßlau, 29.10.2009 - 5 S 89/09

    Neuer Verteilungsschlüssel durch langjährige Übung?

    Wiederholt genehmigte Jahresabrechnungen nach einem der Teilungserklärung widersprechenden Maßstab rechtfertigen keine Beibehaltung dieser Praxis für die Zukunft (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 21.09.2004, 2 Wx 93/03, hier zitiert nach juris; veröffentlicht u.a.: ZMR 2005, 69).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht